Cloudflare Browser Insights misst reale Ladezeiten und Leistungsdaten im Browser von Website-Besuchern.
Bei über Cloudflare geproxten Websites kann Cloudflare das RUM-Snippet laut eigener Doku automatisch in die Seiten einfügen, während die HTML-Antwort das Cloudflare-Edge-Netz passiert (One-Click-Setup).
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Free-Kunden haben RUM laut Cloudflare automatisch aktiviert, wobei Besucher, die sich mit Cloudflare-Rechenzentren in EWR/EU verbinden, ausgenommen sind; sie können es abschalten.
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Mit der automatischen Einrichtung meldet das Snippet laut Cloudflare an den Endpunkt /cdn-cgi/rum der eigenen Domain, manuell eingebunden dagegen an cloudflareinsights.com.
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Das RUM-Skript speichert laut Cloudflare keine Daten im Browser und greift nicht auf Cookies, localStorage oder sessionStorage zu; die mitgesendete IP-Adresse verwirft Cloudflare nach eigener Aussage im nächstgelegenen Rechenzentrum.
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So steht es dann im Bericht: «Cloudflare Browser Insights (RUM) vor erkannter Einwilligung geladen – misst Ladezeiten und Performance-Daten und überträgt sie an Cloudflare; eigenständiges Feature, unabhängig von Cloudflare Web Analytics oben.»
Erkennbar an:
/cdn-cgi/rum
Rechtsgrundlage
Solche Dienste können technische Daten wie IP-Adresse, Browser-/Geräteinformationen, Seitenaufrufe oder Fehlermeldungen an einen Drittanbieter übertragen; DSGVO Art. 6 erfordert eine Rechtsgrundlage für eine solche Übermittlung.
Empfehlung
Dieses Snippet fügt Cloudflare bei der automatischen Einrichtung von Web Analytics selbst in die ausgelieferten Seiten ein – es taucht nicht in deinem eigenen Seitencode auf, sodass du es dort nicht an eine Einwilligung knüpfen kannst. Prüfe im Cloudflare-Dashboard unter Web Analytics › Manage site die Einstellung und stelle sie auf „Disable“ oder auf „Enable with JS Snippet installation“ um; das manuell eingebundene Snippet steuerst du dann wie andere Skripte über dein CMP. Diagnostischer Hinweis, keine Konformitätszusage — miss nach der Änderung erneut.
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konfirmed ist ein technisches Diagnosewerkzeug, keine rechtliche Bewertung. Einstufung und
Empfehlung sind ein Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung; die konkrete Ausgestaltung sollte
rechtlich geprüft werden. Der Verbreitungswert ist eine Momentaufnahme aus einem einzelnen
Scan-Lauf über deutsche Websites, keine vollständige Erhebung.