Shopify Trekkie ist Shopifys Analyse- und Ereignispipeline für Aktivitäten im Onlineshop.
Die Customer Privacy API erlaubt laut Anbieter alle Verarbeitungszwecke standardmäßig, sofern der Händler eine Region nicht selbst als einwilligungspflichtig konfiguriert hat – ohne diese Konfiguration greift keine Sperre vor der Einwilligung.
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Die zugehörigen Cookies (_shopify_y/_shopify_s/_shopify_analytics) führt Shopify selbst als Reporting-and-Analytics-Cookies, nicht als essenziell.
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So steht es dann im Bericht: «Shopify Trekkie vor erkannter Einwilligung geladen oder aufgerufen – erfasst Seitenaufrufe, Produktansichten, Warenkorb- und Bestelldaten und kann diese bei entsprechender Konfiguration an Meta (Facebook Conversions API) weiterleiten; setzt persistente Besucher-Cookies (_shopify_y/_shopify_s).»
Solche Dienste können Besucher wiedererkennen, Kampagnen zuordnen oder Nutzungsverhalten auswerten; für nicht notwendige Zugriffe auf Endgeräte ist § 25 TDDDG und für anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten regelmäßig DSGVO Art. 6 relevant.
Empfehlung
Tracking-Skripte über CMP oder Tag Manager so konfigurieren, dass sie erst nach aktiver Einwilligung laden; konkrete Ausgestaltung rechtlich prüfen lassen.
Wenn das Cookie vor der Einwilligung gesetzt wird
Hoch
Tracking & Consent
So steht es dann im Bericht: «Shopify-Cookies vor erkannter Einwilligung gesetzt – speichern eine Besucher- bzw. Sitzungskennung für die Storefront-Analyse (Trekkie), die bei jedem weiteren Seitenaufruf erneut übermittelt wird; Shopify selbst führt sie als Analytics/Marketing, nicht als essenziell.»
§ 25 TDDDG knüpft das Speichern von Informationen auf dem Endgerät oder den Zugriff darauf grundsätzlich an eine Einwilligung, sofern der Zugriff nicht unbedingt erforderlich ist.
Empfehlung
Tracking-Cookies erst nach aktiver Einwilligung setzen und Cookie-Blocking in CMP oder Tag Manager prüfen; konkrete Ausgestaltung rechtlich prüfen lassen.
konfirmed ist ein technisches Diagnosewerkzeug, keine rechtliche Bewertung. Einstufung und
Empfehlung sind ein Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung; die konkrete Ausgestaltung sollte
rechtlich geprüft werden. Der Verbreitungswert ist eine Momentaufnahme aus einem einzelnen
Scan-Lauf über deutsche Websites, keine vollständige Erhebung.