Wenn es vor der Einwilligung lädt
Mittel
Tracking & Consent
So steht es dann im Bericht: «Google Fonts von externem Server geladen – überträgt Besucher-IP an Google; LG München I Az. 3 O 17493/20 (Rechtsfrage zum IP-Personenbezug aktuell beim EuGH, Vorlage BGH VI ZR 258/24).»
Erkennbar an:
fonts.googleapis.comfonts.gstatic.com
- Rechtsgrundlage
- Bereits der Abruf kann IP-Adresse und technische Request-Daten an den Anbieter übertragen; das LG München I (Az. 3 O 17493/20) hat ähnliche Einbindungen ohne Einwilligung als problematisch eingestuft. Diese Einordnung hängt am Personenbezug dynamischer IP-Adressen, der derzeit im Verfahren BGH VI ZR 258/24 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorliegt.
- Empfehlung
- Schriften und Icons lokal hosten, z. B. Google Fonts herunterladen und selbst einbinden.