Wenn es vor der Einwilligung lädt
Mittel
Tracking & Consent
So steht es dann im Bericht: «Plausible-Analytics-Cloud-Skript vor erkannter Einwilligung geladen – überträgt Besucher-IP an Plausibles EU-Server zur serverseitigen Verarbeitung (Tages-Salt-Hashing erfolgt erst nach Empfang); zur Erforderlichkeit gegenüber einer selbstgehosteten Variante liegt bislang keine Rechtsprechung vor.»
Erkennbar an:
plausible.io
- Rechtsgrundlage
- Der Aufruf erfolgte, bevor eine Einwilligung erkennbar war. Ob dafür überhaupt eine Einwilligung nötig ist, ist offen – je nach Dienst geht es um den Zugriff auf das Endgerät (§ 25 TDDDG) oder um die Übermittlung an einen Dritten (DSGVO Art. 6); die Einordnung als technisch notwendig ist umstritten und höchstrichterlich nicht entschieden. Welche Frage im konkreten Fall trägt, nennt der Befund.
- Empfehlung
- Aufruf erst nach aktiver Einwilligung auslösen oder – wo vertretbar – auf eine selbstgehostete bzw. serverseitige Variante umstellen; konkrete Ausgestaltung rechtlich prüfen lassen.