Das METIS-Zählpixel von VG Wort dient der Reichweitenmessung von Texten für die Ausschüttung an Urheberinnen und Urheber.
Beim Zählpixel-Verfahren METIS erhebt die VG Wort nach eigener Aussage keine personenbezogenen Daten; es dient ausschließlich der Ermittlung, wie oft ein Text abgerufen wurde.
Quelle
So steht es dann im Bericht: «VG-Wort-Zählpixel (METIS) vor erkannter Einwilligung aufgerufen – setzt ein Session-Cookie zur Mehrfachzählungs-Vermeidung; ob dies als "technisch notwendig" iSd § 25 TDDDG gilt, ist zwischen Aufsichtsbehörde und mehreren Rechtsquellen umstritten und höchstrichterlich ungeklärt.»
Erkennbar an:
vgwort.de
Rechtsgrundlage
Der Aufruf erfolgte, bevor eine Einwilligung erkennbar war. Ob dafür überhaupt eine Einwilligung nötig ist, ist offen – je nach Dienst geht es um den Zugriff auf das Endgerät (§ 25 TDDDG) oder um die Übermittlung an einen Dritten (DSGVO Art. 6); die Einordnung als technisch notwendig ist umstritten und höchstrichterlich nicht entschieden. Welche Frage im konkreten Fall trägt, nennt der Befund.
Empfehlung
Aufruf erst nach aktiver Einwilligung auslösen oder – wo vertretbar – auf eine selbstgehostete bzw. serverseitige Variante umstellen; konkrete Ausgestaltung rechtlich prüfen lassen.
Wie verbreitet
2225 von 517040 untersuchten Websites laden
VG-Wort-Zählpixel (METIS) (Stand 2026-09-23).
Wie es auf Seiten kommt
im HTML verankert 2059
Auslöser nicht ermittelbar 209
konfirmed ist ein technisches Diagnosewerkzeug, keine rechtliche Bewertung. Einstufung und
Empfehlung sind ein Ausgangspunkt, keine Rechtsberatung; die konkrete Ausgestaltung sollte
rechtlich geprüft werden. Der Verbreitungswert ist eine Momentaufnahme aus einem einzelnen
Scan-Lauf über deutsche Websites, keine vollständige Erhebung.